SEPA: Bange machen gilt nicht
Eine Abkürzung geistert in Großbuchstaben durch die Schlagzeilen und sorgt für Unruhe: SEPA. Doch Bangemachen gilt nicht - nicht für Sparkassen- oder Bankkunden und auch nicht für unsere Mieter. SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area", übersetzt: der einheitliche Zahlungsverkehrsraum in der Europäischen Union. Damit soll erreicht werden, dass Überweisungen europaweit künftig schneller auf dem Konto des Empfängers eingehen. Die SEPA-Standards gelten auch für innerdeutsche Zahlungen.
Aus diesem Grund gilt es z.B. beim Ausfüllen von Überweisungen ein paar neue Regeln zu befolgen und zwei Termine zu beachten. Ab 1.2.2014 sind alle Firmen, Unternehmen wie die GWG, aber auch Vereine und Institutionen verpflichtet, im Zahlungsverkehr nur noch Überweisungen, Lastschriften etc. nach SEPA-Standard zu benutzen. Privatkunden wie unsere Mieter können sich etwas länger Zeit lassen: Für sie endet die Übergangsfrist am 1.2.2016. Wobei es nichts schaden kann, sich bereits frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen...
Was ändert sich mit SEPA? Vor allem werden die bekannten Kontonummern und Bankleitzahlen ersetzt bzw. ergänzt durch IBAN und BIC. Auf den ersten Blick ungewohnt ist die erweiterte Ziffernfolge zur Angabe der eigenen Bankverbindung bei SEPA-Überweisungen. Dahinter verbirgt sich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der Bankenidentifikationscode BIC (Bank Identifier Code), auch SWIFT-Code genannt.
IBAN wurde europaweit eingeführt, zur Angleichung der unterschiedlichen Kontonummernstrukturen der EU-Länder und als rechtliche Voraussetzung für die kostengünstige Europa-Überweisung.
Beispiel für den Aufbau von IBAN:
Ein Konto bei der Sparkasse Krefeld (Bankleitzahl 32050000) soll z.B. die Kontonummer 83931 haben. Die IBAN-Nummer besteht aus:
2-stelliger alphanumerischer ISO-Ländercode: DE
2-stellige numerische Prüfziffer: 12
8-stellige Bankleitzahl: 32050000
10-stellige Kontonummer mit „führenden" Nullen: 0000083931
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22 Stellen: DE12320500000000083931
Der BIC-Code der Sparkasse Krefeld (gleichzeitig auch S.W.I.F.T.-Code) lautet immer: SPKRDE33.
Für die gewerbliche Kundschaft, aber auch für alle Vereine gibt es vor allem im Bereich der Lastschriften große Änderungen, also z.B. beim monatlichen Einzug der Mieten von den Konten der GWG-Mieter. Ein Unternehmen wie die GWG benötigt künftig eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer, damit man ihn eindeutig beim Einziehen in Europa erkennen kann. Diese Gläubiger-ID erhält der Kunde bei der Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de).
Mit dieser Gläubiger-ID kann der Kunde bei seinem Kreditinstitut eine neue sogenannte „SEPA-Inkassovereinbarung" treffen, wenn er nach dem 1.2.2014 Lastschriften einreichen möchte. Übrigens: Die Zahlungspflichtigen, in unserem Beispiel die Mieter der GWG, müssen sich um nichts kümmern, haben aber trotzdem die gleichen Rechte wie heute bei Einzügen.
Die Sparkasse wird - wie auch andere Banken - ihre Kunden regelmäßig und umfassend über die Umstellungen ab 2014 informieren und unterstützen, damit der Zahlungsverkehr genauso reibungslos weiter abläuft wie heute. Regelmäßige neue Informationen finden Sparkassenkunden im Internet unter www.sparkasse-krefeld.de/sepa. Außerdem gibt es eine SEPA-Kunden-Hotline unter der Rufnummer 02151 / 68 68 353.
Dieser Beitrag erschien in Heft 18 der Mieterzeitschrift MieZe, die als Download bereit gestellt wird.