Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,

für den Publikumsverkehr gilt ab sofort die strenge 2G - Regel. Es dürfen also nur noch externe Personen das Geschäftsgebäude der GWG AG und der GWG Dienstleistungs- GmbH betreten, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
-der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen SARS-CoV2 nach der jeweils gültigen Definition der Coronavirus-ImpfV,
-der Nachweis, dass eine Infektion mit SARS-CoV2 nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Bleiben Sie gesund!
Ihre GWG Kreis Viersen AG