Im Notfall

Das hat vermutlich jeder Mieter schon mal erlebt: Gerade hat man die Mikrowelle eingeschaltet, um sich das Essen warm zu machen, plötzlich ist der Strom weg. Oder man steigt aus der Badewanne und muss feststellen, dass das Badewasser nicht mehr abläuft, es allenfalls ein bisschen im Abfluss blubbert und sich schmutzig färbt. Oder aus dem Wasserhahn fließt ein dünnes rostfarbenes Rinnsal, das wirklich nicht mehr als Wasser zu bezeichnen ist.

Das sind die Situationen, in denen man sich als Mieter erst mal ziemlich hilflos fühlt. Und nicht selten treten solche technischen Störungen ja auch auf, wenn man sie überhaupt nicht gebrauchen kann – erst recht nicht am Wochenende. Was aber tun?

Als Anleitung zu einer Art Ersten Hilfe hat die GWG für ihre Mieter einen Notdienstplan entwickelt (aktuell im Download-Bereich). Der Mieter sollte dieses Blatt so aufbewahren oder sogar ans Pinbrett in der Küche hängen, dass er den Plan im Falle eines Falles sofort griffbereit hat.

Wenn der Strom ausgefallen oder der Abfluss verstopft ist, will man natürlich möglichst schnell Hilfe haben. Dafür hat die GWG flächendeckend für das Geschäftsgebiet sogenannte Hauswarte berufen, wie sie in den Beilegern aufgeführt sind. Deren Aufgabe ist es unter anderem, in solchen Notfällen Abhilfe zu schaffen, hier eine neue Sicherung einzuschrauben oder dort mit der Spirale das verstopfte Rohr wieder frei zu kriegen. Oft lassen sich Störungen schnell und mit geringem Aufwand beheben. Das hilft dem Mieter und spart unnötige Kosten.

Nicht immer jedoch ist der Hauswart erreichbar – sei es weil die Störung am Abend oder am Wochenende auftritt, sei es weil er anderweitig beschäftigt ist. Wenn der Defekt oder die Beeinträchtigung so groß sind, dass eine Reparatur keinen Aufschub duldet, kann der Mieter natürlich Notdienstfirmen beauftragen. Für diese Fälle - also beispielsweise bei Wasserrohrbruch, völliger Rohrverstopfung, komplettem Stromausfall, Schlüssel-Notfall oder längerfristigem Heizungsausfall – hat die GWG eine Liste mit ausgewählten Firmen zusammengestellt, die verlässlich im Auftrag der GWG den Schaden beheben.

Und dann gibt es die Ereignisse, in denen es auf vor allem auf die schnelle und richtige Reaktion des Mieters ankommt.

Bei Rohrbrüchen: Strangabsperrhähne oder Hauptabsperrhahn im
Keller an der Wasseruhr schließen. Den Hauswart und weitere
Hausbewohner informieren.

Bei Stromausfall: Erst die Sicherungsautomaten in der Wohnung, im
Treppenhaus oder im Keller überprüfen und ggf. wieder einschalten.
Bei Stromausfall in der gesamten Straße die zuständigen Stadtwerke
informieren.

Bei Gasgeruch: In der Wohnung oder im Keller sofort Fenster öffnen,
Räume gut belüften, Gashahn an der Gasuhr schließen und umgehend
den Gasnotdienst des Gasversorgers (Stadtwerke) telefonisch informieren.
Offene Glut oder Flammen unbedingt vermeiden.

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft
für den Kreis Viersen AG

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e-Mail: info@gwg-kreis-viersen.de

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