Im Notfall

Das hat vermutlich jeder Mieter schon mal erlebt: Gerade hat man die Mikrowelle eingeschaltet, um sich das Essen warm zu machen, plötzlich ist der Strom weg. Oder man steigt aus der Badewanne und muss feststellen, dass das Badewasser nicht mehr abläuft, es allenfalls ein bisschen im Abfluss blubbert und sich schmutzig färbt. Oder aus dem Wasserhahn fließt ein dünnes rostfarbenes Rinnsal, das wirklich nicht mehr als Wasser zu bezeichnen ist.

Das sind die Situationen, in denen man sich als Mieter erst mal ziemlich hilflos fühlt. Und nicht selten treten solche technischen Störungen ja auch auf, wenn man sie überhaupt nicht gebrauchen kann – erst recht nicht am Wochenende. Was aber tun?

Als Anleitung zu einer Art Ersten Hilfe hat die GWG für ihre Mieter einen Notdienstplan entwickelt (aktuell im Download-Bereich). Der Mieter sollte dieses Blatt so aufbewahren oder sogar ans Pinbrett in der Küche hängen, dass er den Plan im Falle eines Falles sofort griffbereit hat.

Wenn der Strom ausgefallen oder der Abfluss verstopft ist, will man natürlich möglichst schnell Hilfe haben. Dafür hat die GWG flächendeckend für das Geschäftsgebiet sogenannte Hauswarte berufen, wie sie in den Beilegern aufgeführt sind. Deren Aufgabe ist es unter anderem, in solchen Notfällen Abhilfe zu schaffen, hier eine neue Sicherung einzuschrauben oder dort mit der Spirale das verstopfte Rohr wieder frei zu kriegen. Oft lassen sich Störungen schnell und mit geringem Aufwand beheben. Das hilft dem Mieter und spart unnötige Kosten.

Nicht immer jedoch ist der Hauswart erreichbar – sei es weil die Störung am Abend oder am Wochenende auftritt, sei es weil er anderweitig beschäftigt ist. Wenn der Defekt oder die Beeinträchtigung so groß sind, dass eine Reparatur keinen Aufschub duldet, kann der Mieter natürlich Notdienstfirmen beauftragen. Für diese Fälle - also beispielsweise bei Wasserrohrbruch, völliger Rohrverstopfung, komplettem Stromausfall, Schlüssel-Notfall oder längerfristigem Heizungsausfall – hat die GWG eine Liste mit ausgewählten Firmen zusammengestellt, die verlässlich im Auftrag der GWG den Schaden beheben.

Und dann gibt es die Ereignisse, in denen es auf vor allem auf die schnelle und richtige Reaktion des Mieters ankommt.

Bei Rohrbrüchen: Strangabsperrhähne oder Hauptabsperrhahn im
Keller an der Wasseruhr schließen. Den Hauswart und weitere
Hausbewohner informieren.

Bei Stromausfall: Erst die Sicherungsautomaten in der Wohnung, im
Treppenhaus oder im Keller überprüfen und ggf. wieder einschalten.
Bei Stromausfall in der gesamten Straße die zuständigen Stadtwerke
informieren.

Bei Gasgeruch: In der Wohnung oder im Keller sofort Fenster öffnen,
Räume gut belüften, Gashahn an der Gasuhr schließen und umgehend
den Gasnotdienst des Gasversorgers (Stadtwerke) telefonisch informieren.
Offene Glut oder Flammen unbedingt vermeiden.

Energiespar-Tipps

Wie Sie einfach und ohne große Investitionen Geld und Energie sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen, zeigen Ihnen folgende Energiespar-Tipps:

Richtig lüften. Wer an kalten Tagen täglich zwei- bis viermal das Fenster richtig öffnet, statt es dauerhaft auf Kipp zu stellen, hat mehr von der Heizungswärme und spart gleichzeitig viel Heizenergie.

Richtig heizen. Wer seine Raumtemperatur von 21°C auf 20°C reduziert, kann bis zu sechs Prozent Energie sparen. Und in der Wohnung ist es immer noch angenehm warm.

Standby-Modus ausschalten. Schalten Sie Fernseher und DVD-Player nicht nur mit der Fernbedienung aus. Denn auch im Standby-Zustand wird Strom verbraucht. Selbst der PC benötigt nach dem Ausschalten Strom. Schließen Sie Geräte mit Standby-Modus an eine Steckerleiste mit Schalter an. So können Sie alle Geräte auf einmal ausschalten und den Stromfluss beenden.

Kühlschrank richtig auf- und einstellen. Um Lebensmittel im Kühlschrank frisch zu halten, reichen 6 bis 8 °C. Tiefkühltruhen benötigen etwa -18 °C. Überprüfen Sie die Temperatur mit einem Thermometer. Schon eine Anhebung der Temperatur um ein Grad bringt eine Energie-Einsparung von zehn Prozent. Auch der richtige Standort kann den Stromverbrauch beeinflussen. Die Nähe zu Backofen, Herd oder Heizung sollte daher vermieden werden.

Das richtige Küchengerät nutzen. Für kleine Kochtätigkeiten muss nicht immer der Herd angeschaltet werden. Mit Wasserkocher oder Toaster sparen Sie jede Menge Strom. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Brötchen mit dem Toaster statt im Backofen aufbacken, reduzieren Sie den Energiebedarf um rund 70 Prozent.

Energiesparbirnen verwenden. Dort, wo Licht durchgehend über eine Stunde brennt, sparen Sie mit Energiesparbirnen bis zu 80 Prozent Energie, und die Räume sind dennoch gut ausgeleuchtet.

SEPA: Bange machen gilt nicht

Eine Abkürzung geistert in Großbuchstaben durch die Schlagzeilen und sorgt für Unruhe: SEPA. Doch Bangemachen gilt nicht - nicht für Sparkassen- oder Bankkunden und auch nicht für unsere Mieter. SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area", übersetzt: der einheitliche Zahlungsverkehrsraum in der Europäischen Union. Damit soll erreicht werden, dass Überweisungen europaweit künftig schneller auf dem Konto des Empfängers eingehen. Die SEPA-Standards gelten auch für innerdeutsche Zahlungen.

Aus diesem Grund gilt es z.B. beim Ausfüllen von Überweisungen ein paar neue Regeln zu befolgen und zwei Termine zu beachten. Ab 1.2.2014 sind alle Firmen, Unternehmen wie die GWG, aber auch Vereine und Institutionen verpflichtet, im Zahlungsverkehr nur noch Überweisungen, Lastschriften etc. nach SEPA-Standard zu benutzen. Privatkunden wie unsere Mieter können sich etwas länger Zeit lassen: Für sie endet die Übergangsfrist am 1.2.2016. Wobei es nichts schaden kann, sich bereits frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen...

Was ändert sich mit SEPA? Vor allem werden die bekannten Kontonummern und Bankleitzahlen ersetzt bzw. ergänzt durch IBAN und BIC. Auf den ersten Blick ungewohnt ist die erweiterte Ziffernfolge zur Angabe der eigenen Bankverbindung bei SEPA-Überweisungen. Dahinter verbirgt sich die internationale Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der Bankenidentifikationscode BIC (Bank Identifier Code), auch SWIFT-Code genannt.

IBAN wurde europaweit eingeführt, zur Angleichung der unterschiedlichen Kontonummernstrukturen der EU-Länder und als rechtliche Voraussetzung für die kostengünstige Europa-Überweisung.

Beispiel für den Aufbau von IBAN:
Ein Konto bei der Sparkasse Krefeld (Bankleitzahl 32050000) soll z.B. die Kontonummer 83931 haben. Die IBAN-Nummer besteht aus:
2-stelliger alphanumerischer ISO-Ländercode: DE
2-stellige numerische Prüfziffer: 12
8-stellige Bankleitzahl: 32050000
10-stellige Kontonummer mit „führenden" Nullen: 0000083931
---------------------------------------------------------------------------------
22 Stellen: DE12320500000000083931
Der BIC-Code der Sparkasse Krefeld (gleichzeitig auch S.W.I.F.T.-Code) lautet immer: SPKRDE33.

Für die gewerbliche Kundschaft, aber auch für alle Vereine gibt es vor allem im Bereich der Lastschriften große Änderungen, also z.B. beim monatlichen Einzug der Mieten von den Konten der GWG-Mieter. Ein Unternehmen wie die GWG benötigt künftig eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer, damit man ihn eindeutig beim Einziehen in Europa erkennen kann. Diese Gläubiger-ID erhält der Kunde bei der Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de).

Mit dieser Gläubiger-ID kann der Kunde bei seinem Kreditinstitut eine neue sogenannte „SEPA-Inkassovereinbarung" treffen, wenn er nach dem 1.2.2014 Lastschriften einreichen möchte. Übrigens: Die Zahlungspflichtigen, in unserem Beispiel die Mieter der GWG, müssen sich um nichts kümmern, haben aber trotzdem die gleichen Rechte wie heute bei Einzügen.

Die Sparkasse wird - wie auch andere Banken - ihre Kunden regelmäßig und umfassend über die Umstellungen ab 2014 informieren und unterstützen, damit der Zahlungsverkehr genauso reibungslos weiter abläuft wie heute. Regelmäßige neue Informationen finden Sparkassenkunden im Internet unter www.sparkasse-krefeld.de/sepa. Außerdem gibt es eine SEPA-Kunden-Hotline unter der Rufnummer 02151 / 68 68 353.

Dieser Beitrag erschien in Heft 18 der Mieterzeitschrift MieZe, die als Download bereit gestellt wird.

Tipps gegen Schlüsseldienst-Abzocke

Wer seinen Wohnungs- oder Hausschlüssel verloren hat und vor der verschlossenen Tür steht, befindet sich in einer Notlage. Das nutzen unseriöse Schlüsseldienste mit verschiedenen Tricks aus. Die Verbraucherberatungen geben folgende Tipps gegen diese Schlüsseldienst-Abzocke.

Die Masche mit dem "A" am Anfang. In regionalen Telefon- und Branchenbüchern lassen sich solche Abzockerdienste mit mehreren „A" vor dem Firmennamen eintragen, stehen deswegen direkt am Anfang und fallen auf. Örtliche Straßennamen und Festnetznummern gaukeln einen Firmensitz vor Ort vor. Leider stehen hinter solchen Angeboten oft Firmen, die bundesweit operieren und deren eigentlicher Firmensitz unklar sei. Gegen solche Firmen spätere Ansprüche wegen überzogener Rechnungen oder Leistungsmängeln durchzusetzen, ist dann fast unmöglich, weil sie nicht "greifbar" sind.

Ortsansässige Betriebe beauftragen. Deswegen sollte man ortsansässige Schlüsseldienste beauftragen. Fragen Sie schon am Telefon, welche Kosten für An- und Abfahrt auf Sie zukommen. Verlassen Sie sich nicht auf Adressangaben im Telefonbuch, sondern fragen Sie gezielt: Woher kommt der Handwerker und wie lange wird er für die Anfahrt brauchen? Besonders wichtig ist dies außerhalb der normalen Arbeitszeiten; denn auch auf die Zeiten für An- und Abfahrt darf der Schlüsseldienst Zuschläge erheben. Je nach Tageszeit und Wochentag sind Zuschläge zwischen 25 und 100 Prozent durchaus branchenüblich.

Vorher Festpreis vereinbaren. Versuchen Sie möglichst schon am Telefon den ungefähren Preis zu erfahren. Ist der Handwerker dann vor Ort, verabreden Sie mit ihm vor Beginn der Arbeiten einen Festpreis. Kommt Ihnen der Preis zu hoch vor oder weicht massiv von dem ab, was Ihnen am Telefon erzählt wurde, sollten Sie den Handwerker einfach wieder weg schicken. Lassen Sie sich nicht mit angeblich anfallenden An- und Abfahrtkosten unter Druck setzen. Solange noch keine Arbeiten ausgeführt wurden, können Sie den Auftrag jederzeit zurückziehen, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.

Sofortzahlung verweigern. Der Schlüsseldienst hat keinen Grund, von Ihnen Sofortzahlung zu verlangen; ein seriöser Betrieb wird dies auch nicht tun. Bestehen Sie in jedem Fall auf einer detaillierten Rechnung und leisten Sie, wenn überhaupt, zunächst nur eine Anzahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt. Die einzelnen Posten der Rechnung können Sie dann, gegebenenfalls mit professioneller Unterstützung durch die Verbraucherzentralen, in Ruhe prüfen. Wer sich auf die Sofortzahlung an der Tür einlässt und zu viel bezahlt, hat später meist große Schwierigkeiten, sein Geld zurück zu bekommen.

In echten Notfällen helfen Polizei und Feuerwehr. Wenn ein echter Notfall vorliegt, können Sie sich den Anruf beim Schlüsseldienst sparen und statt dessen gleich Polizei oder Feuerwehr rufen. Haben Sie sich beispielsweise ausgesperrt, während sich Ihr Baby noch allein in der Wohnung befindet, werden Ihnen die Einsatzkräfte Zugang verschaffen.

Trennung Gelbe Tonne

Entsorgung des Mülls über die „Gelbe Tonne“

Seit dem 01.01.2007 ist die HML Handel, Marketing und Logistik für die Abfuhr der Leichtstoffverpackungen
(Ihnen bekannt als „Gelber Müll“) verantwortlich. Bisher wurde diese Aufgabe von anderen Entsorgern erledigt.

Mit diesem Wechsel werden einige Veränderungen auf Sie zukommen, die wir Ihnen näher erläutern möchten.

Bisher wurden die gelben Tonnen von den Müllwerkern teilweise von weit entfernten Standorten geholt, entleert und wieder an den entsprechenden Standort zurückgebracht. Diese Dienstleistung wird künftig von der HML nicht mehr erbracht.
Insofern sind künftig die Behältnisse sowie die Gelben Säcke am Tage der Abfuhr für den Entsorger sichtbar am Straßenrand bereitzustellen.

muelltonnen 2

Wir wurden von dem Entsorger HML darauf hingewiesen, dass künftig die Sortierung bzw. richtige Bestückung der
„Gelben Tonne“ vor den Leerungen kontrolliert wird. Sollte die Tonne mit Gegenständen befüllt worden sein, die nicht mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind, wird das Gefäß nicht geleert. Der Vermieter ist im Anschluss gehalten, eine Sonderleerung bei dem Entsorger zu beantragen. Kostenmäßig wird diese Sonderleerung abgerechnet wie Restmüll (also erheblich teurer). Wir als Vermieter sind leider gehalten, diese Mehrkosten an die Mieter weiterzugeben über die Betriebskostenabrechnung.

muelltonnen In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, künftig genau auf Ihre Sortierung bzw. auf die richtige Bestückung der Müllgefäße zu achten. Die Gemeindeverwaltung stellt Ihnen bei Bedarf unentgeltlich einen Müllkalender zur Verfügung, in dem ausführlich erläutert wird, welche Gegenstände über die „Gelbe Tonne“ entsorgt werden dürfen. Grundsätzlich gilt, alle Verpackungen, die über das Duale System mit einem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind, werden über die „Gelbe Tonne“ entsorgt. Die Abfuhrtermine können Sie ebenfalls dem Müllkalender entnehmen.

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft
für den Kreis Viersen AG

Haus der Wirtschaft
Willy-Brandt-Ring 17
41747 Viersen

Telefon: 02162 / 5780-0
e-Mail: info@gwg-kreis-viersen.de

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