Der Flüchtlingszustrom hat auch im Kreis Viersen einen zusätzlichen Wohnraumbedarf entstehen lassen. Eine Versorgung der Flüchtlinge aus dem Wohnungsbestand heraus wird nicht annähernd zu leisten sein. Es gibt kurz- und mittelfristig nur eine Lösung: den Neubau von Wohnungen. Das stellt gemeinnützige Wohnungsunternehmen wie die GWG vor besondere Herausforderungen.

So haben wir schon früh unsere Bereitschaft erklärt, einen baulichen Beitrag zur mittelfristigen Bereitstellung von neu zu schaffendem Wohnraum zu leisten und deswegen bereits im zweiten Halbjahr 2015 erste Gespräche mit Städten und Gemeinden im Kreis Viersen aufgenommen. Klar ist für uns in diesem Zusammenhang, dass wir es nicht als unsere Aufgabe ansehen, kurzfristig zur „Erstversorgung" Zeltlager, Hallen oder Wohncontainer zu errichten, sondern nachhaltigen Wohnraum insbesondere für Familien schaffen wollen.

Die zeitnahe Projektierung und Durchführung von Neubauvorhaben ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählen sowohl planungsrechtlich eine schnelle Bebaubarkeit als auch die Verfügbarkeit der jeweiligen Grundstücke und eine ausreichende Förderkulisse.

Weiter legt die GWG Wert darauf,
• dass unsere laufenden und geplanten Modernisierungs- und Investitionsmaßnahmen für den Wohnungsbestand wegen der finanziellen Zusatzbelastung nicht unter den Neubauvorhaben leiden müssen;
• dass also nicht Flüchtlinge gegen die übrige Bevölkerung „ausgespielt" werden können;
• und vor allem auch, dass Lage und Umfang der Neubaustandorte auf die Akzeptanz der Gesamtbevölkerung stoßen müssen.

Das immobilienwirtschaftliche Konzept
Bei den Wohnhäusern für Flüchtlinge wird es sich um Punkthäuser mit jeweils 10-12 Wohnungen handeln, abhängig von der verfügbaren Grundstücksgröße. In der Regel werden die Häuser zweigeschossig zuzüglich Staffelgeschoss in der am Niederrhein üblichen Ziegelstein-/Putz-Optik errichtet. Die Wohnungsgrößen werden zwischen 50 und 80 qm liegen.

Bereits mit der Errichtung soll eine flexible Nutzung angelegt werden. So würde die Bauweise qualitativ hochwertig sein, zunächst allerdings einen eher schlichten Innenausbau aufweisen. Attribute wie Balkone oder ein Aufzug würden zunächst fehlen, räumlich und statisch aber bereits vorgerüstet und können nach Bedarf nachgerüstet werden. Stellplätze würden von vornherein ausgewiesen, jedoch nicht alle von Beginn an ausgebaut werden. In der Innenausstattung finden Sanitärartikel, Böden und Türen in solider, aber sparsamer Ausführung Verwendung.

In einer ersten Nutzungsphase für einen Zeitraum zwischen acht und zwölf Jahren könnte ein solches Wohnhaus von der Kommune vollständig angemietet werden und als Flüchtlingsheim genutzt werden bei einer Kaltmiete von derzeit 5,25 EUR wie für öffentlich geförderte Wohnungen im gesamten Kreisgebiet. Nach dieser Anfangszeit würden Verschleißteile der Innenausstattung erneuert und die vorbereiteten Ausstattungselemente wie Balkone und Aufzüge nachgerüstet. Die GWG würde die Wohnungen dann aus ihrem Bestand heraus einzeln vermieten.

Projektstand
Seit unserer Grundsatzentscheidung und der Vorstellung des Konzeptes hat es viele Gespräche mit den Entscheidungsträgern der Kommunen im Kreis gegeben. Nach derzeitigem Stand (31.3.2016) befinden sich folgende Neubauprojekte zur Errichtung von Flüchtlingswohnungen in unterschiedlichem Planungsstatus:

• Brüggen, Eichenweg: 10 Wohnungen. Der Bauantrag ist eingereicht. Mit einem kurzfristigen Baubeginn wird gerechnet.
• Meerbusch-Lank, Rottstraße: 18 Wohnungen. Der Bauantrag ist eingereicht.
• Meerbusch-Osterath, Insterburgerstraße: 12 Wohnungen. Vorgespräche.
• Nettetal-Kaldenkirchen, Feldstraße: 10 Wohnungen. Planungsphase für Bauantrag
• Nettetal-Lobberich, Süchtelner Straße: 14 Wohnungen. Vorgespräche
• Schwalmtal-Waldniel, Fischelner Weg: 8 Wohnungen. Bauantrag genehmigt. Baubeginn voraussichtlich im dritten Quartal 2016.
• Schwalmtal-Waldniel, Heerstraße: 10 Wohnungen. Bauantrag eingereicht. Baubeginn vielleicht im dritten Quartal 2016.
• Willich-Schiefbahn, Rubensweg: 11 Wohnungen. Bauantrag eingereicht. Baubeginn voraussichtlich im vierten Quartal 2016.

Kontakt

 

GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG
Haus der Wirtschaft
Willy-Brandt-Ring 17
41747 Viersen

Telefon: 02162 / 5780-0
e-Mail: info@gwg-kreis-viersen.de

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Mietinteressent Kontaktformular.

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für den Kreis Viersen AG

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